Musterprüfungsordnungen
2014 hat der Senat Musterprüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge verabschiedet, in denen bisherige Regelungen unter Aspekten der Qualitätssicherung harmonisiert wurden. Die Ordnungen sowie die ergänzenden Bestimmungen enthalten klare Regelungen zu Zuständigkeiten, zur Modularisierung der Studiengänge, zu Prüfungen und Prüfungsverfahren, zu Fragen der Anerkennung sowie zu Abschlussarbeiten. Die Regelungen der Musterprüfungsordnungen berücksichtigen externe Vorgaben des Landes Niedersachsen sowie der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates.
Durch die Musterprüfungsordnungen sowie abgestimmte Verfahrensabläufe und Beratungsprozesse bei der Verabschiedung und Änderung von Ordnungen ist sichergestellt, dass Qualitätsstandards und verbindliche Rahmenvorgaben eingehalten werden.
Zuständig für die Beratung bei der Erstellung von Ordnungen und die Überprüfung der Kompatibilität mit hochschulweiten Rahmenvorgaben sind insbesondere das Dezernat 6, Sachgebiet Akademisches Prüfungsamt, sowie das Dezernat 2, Sachgebiet Recht.
Anerkennung
Weitere hochschulweite Rahmenvorgaben betreffen die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen, die jeweils durch entsprechende Orientierungsrahmen geregelt sind.
Internationalisierung
Im Leitbild der Leibniz Universität Hannover ist die stetige Internationalisierung der Universität als Zielsetzung verankert und findet ihren Ausdruck in der hochschulweiten Internationalisierungsstrategie. Diese setzt Ziele für die Internationalisierung in Studium und Lehre, u. a. vom Angebot englischsprachiger Lehrveranstaltungen bis hin zu internationalen Studiengängen sowie zur Auslandsmobilität der Studierenden.
Chancengleichheit
Mit ihren Grundsätzen zur Gleichstellung und zum Diversity Management setzt sich die Leibniz Universität Ziele zur Erreichung gleicher Bedingungen zum Zugang zum Studium und während des Studiums für ihre zunehmend heterogenen Studierenden.